Geben Sie jungen Menschen Zukunft.

Unterstützen

Geben Sie jungen Menschen Zukunft.

Mit einer Spende, einer Zustiftung oder einem Nachlass tragen Sie Bildung und Naturschutz im Kloster Benediktbeuern dauerhaft mit.

Drei Wege des Engagements

Wie möchten Sie die Stiftung unterstützen?

Spende

Direkt und konkret helfen

Sie unterstützen aktuelle Projekte unmittelbar - frei oder zweckgebunden.

  • Schnell wirksam
  • Frei oder zweckgebunden
  • Bescheinigung automatisch
  • Bis zu 20 Prozent der Gesamteinkünfte steuerlich absetzbar.
  • Freie oder zweckgebundene Spende möglich.
  • Spendenbescheinigung erhalten Sie automatisch.
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Mit Spenden unterstützen Sie gemeinnützige Organisationen konkret und unmittelbar. Spenderinnen und Spender können ihre Spende als Sonderausgabe bis zu 20 Prozent ihrer Gesamteinkünfte steuerlich geltend machen.

Das Stiftungskuratorium wählt Projekte aus. Sie können eine freie oder eine zweckgebundene Spende tätigen. Eine Spendenbescheinigung lassen wir Ihnen automatisch zukommen.

Zustiftung

Das Fundament der Stiftung stärken

Sie erhöhen dauerhaft das Stiftungskapital und sichern Erträge für kommende Jahre.

  • Langfristige Wirkung
  • Kapital der Stiftung steigt
  • Nachhaltige Erträge
  • Erhöht das Stiftungskapital langfristig.
  • Bis zu 1 Mio. Euro über 10 Jahre als Sonderausgabe möglich.
  • Erträge finanzieren den Stiftungszweck nachhaltig.
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Zustiftungen gehen in das Vermögen einer Stiftung ein und erhöhen damit ihr Kapital. Sie dienen dazu, das finanzielle Fundament der Stiftung zu erhalten oder auszubauen.

Mit einer Zustiftung an die Jugend-Umwelt-Stiftung erhöhen sich die Erträge aus unserem Stiftungskapital. Diese verwenden wir dafür, die gemeinnützige Arbeit im Rahmen des Stiftungszwecks langfristig zu finanzieren.

Zustiftungen können ebenfalls zu einem Spendenabzug beim zu versteuernden Einkommen führen. Sie können darüber hinaus über einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren bis zu einem Gesamtbetrag von einer Million Euro als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Nachlass

Werte über das eigene Leben hinaus weitergeben

Sie verankern Ihr Engagement langfristig und stärken eine gemeinnützige Zukunft.

  • Werte weitergeben
  • Gemeinnützig begünstigt
  • Auch Immobilien möglich
  • Die Stiftung ist von der Erbschaftssteuer befreit.
  • Steuervorteile für Erben mit 24-Monats-Regel möglich.
  • Auch Immobilien und Kulturgegenstände können eingebracht werden.
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Mit einer in Ihrem Testament festgeschriebenen Nachlassspende können Sie eine gemeinnützige Stiftung unterstützen und so Werte, die Sie im Laufe Ihres Lebens durch Ihre eigene Arbeit und Ihren persönlichen Einsatz geschaffen haben, für die Zukunft erhalten und nachhaltig wirken lassen.

Die Jugend-Umwelt-Stiftung ist als gemeinnützige Stiftung von der Erbschaftssteuer befreit. Diesen steuerlichen Vorteil können auch Erben geltend machen, sofern sie die durch Erbschaft erworbenen Mittel innerhalb von 24 Monaten der gemeinnützigen Stiftung zuwenden.

In die Stiftung können auch Immobilien und Kulturgegenstände eingebracht werden.

Kontakt & Bankverbindung

So unterstützen Sie die Stiftung heute.

Bankverbindung für Ihre Spende

Sparkasse Bad Tölz-Wolfratshausen

IBAN: DE98 7005 4306 0012 0923 91

BIC: BYLADEM1WOR

Verwendungszweck: Bitte "Spende" oder das gewünschte Projekt angeben.

Spendenbescheinigungen erhalten Sie automatisch. Spenden und Zustiftungen können steuerlich geltend gemacht werden.